So wird gerechnet
Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 80.000 €. Mit 20 % auf 80.000 € errechnen sich 13.750 €. Der Erwerb liegt knapp über der Wertgrenze von 75.000 €. Ohne Härteausgleich wären 16.000 € fällig, mit ihm sind es 13.750 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 100.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 220.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 50 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 0 €.
Effektiv sind das 13,75 % des übertragenen Werts. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 9.750 € Steuer. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.375 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 €, die Steuersätze beginnen bei 15 % und reichen bis 43 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 100.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
Häufige Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 100.000 €?
Bei 100.000 € zahlt ein Geschwisterkind 13.750 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 80.000 € mit 20 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.