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Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 100.000 € an Geschwister: So viel Steuer fällt an

Bei 100.000 € zahlt ein Geschwisterkind 13.750 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 80.000 € mit 20 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer13.750 €13,75 % von 100.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig80.000 €abgerundet
Es bleiben86.250 €Härteausgleich angewendet

So wird gerechnet

Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 80.000 €. Mit 20 % auf 80.000 € errechnen sich 13.750 €. Der Erwerb liegt knapp über der Wertgrenze von 75.000 €. Ohne Härteausgleich wären 16.000 € fällig, mit ihm sind es 13.750 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 100.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 220.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 50 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 0 €.

Effektiv sind das 13,75 % des übertragenen Werts. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 9.750 € Steuer. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.375 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.

Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 €, die Steuersätze beginnen bei 15 % und reichen bis 43 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
400.000 €95.000 €23,75 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Wer zahlt bei 100.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €13.750 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 100.000 €?

Bei 100.000 € zahlt ein Geschwisterkind 13.750 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 80.000 € mit 20 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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