Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 180.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 36.000 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 200.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.800 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 33.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18 %. Für „Stiefkind“ wären es 0 €.
Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 €, die Steuersätze beginnen bei 15 % und reichen bis 43 %.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
200.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 11.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 11.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 200.000 € für Geschwister?
Von 200.000 € gehen 36.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 164.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 180.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.