Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

200.000 € geerbt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 200.000 € gehen 36.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 164.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer36.000 €18 % von 200.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig180.000 €abgerundet
Es bleiben164.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 180.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 36.000 €.

Einordnung

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 200.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.800 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer.

Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 33.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18 %. Für „Stiefkind“ wären es 0 €.

Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 €, die Steuersätze beginnen bei 15 % und reichen bis 43 %.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

200.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €11.000 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €11.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 200.000 € für Geschwister?

Von 200.000 € gehen 36.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 164.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 180.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Hohe Steuer im Rechner? Lass es prüfen

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen