Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 200.000 € an ein Kind: So viel Steuer fällt an

Keine Erbschaftsteuer: 200.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben200.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Kind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 50 % aus. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 400.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Auch mit weiteren 100.000 €, also insgesamt 300.000 €, bliebe alles steuerfrei.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 200.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 54.000 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.

Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 200.000 €. Die Gruppe „Geschwister“ käme bei gleichem Betrag auf 36.000 €.

Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
150.000 €0 €noch 250.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
300.000 €0 €noch 100.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %

200.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €36.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €54.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €36.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 200.000 € an ein Kind?

Keine Erbschaftsteuer: 200.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt ein Kind Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 400.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen