So wird gerechnet
Ein Kind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 400.000 € schmälern. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 100 % aus. Kämen weitere 150.000 € hinzu, also insgesamt 550.000 €, wären 16.500 € Steuer fällig.
So ist das Ergebnis zu lesen
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €.
Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ 33.000 €.
Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 600.000 € | 22.000 € | 3,67 % |
| 750.000 € | 52.500 € | 7 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 33.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 33.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
- Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 400.000 € an ein Kind?
400.000 € bleiben für ein Kind steuerfrei: Der Freibetrag von 400.000 € deckt den gesamten Betrag ab.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 400.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 400.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 400.000 € deckt 400.000 € vollständig ab.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.