Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für die Eltern, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Steuerpflichtig sind damit 300.000 €. Mit 11 % auf 300.000 € errechnen sich 33.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 0 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 15 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Gruppe „Urenkel“ käme bei gleichem Betrag auf 33.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 825 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 31.350 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 8,25 %.
Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 11 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 22.000 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 95.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.
Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 250.000 € | 16.500 € | 6,6 % |
| 300.000 € | 22.000 € | 7,33 % |
| 500.000 € | 60.000 € | 12 % |
| 600.000 € | 75.000 € | 12,5 % |
400.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 22.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 95.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 400.000 € für die Eltern?
33.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 400.000 € für die Eltern an: 300.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 11 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 400.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 300.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.