Die Rechnung im Detail
Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 200.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 22.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 11 % belastet. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 733 € Steuer. Mit 100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %. Unter „Nichte oder Neffe“ läge die Steuer bei 56.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 0 € fällig.
Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 20.350 € Steuer. Die Steuer entspricht 7,33 % des Betrags. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 56.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.
Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 11.000 € | 5,5 % |
| 250.000 € | 16.500 € | 6,6 % |
| 400.000 € | 33.000 € | 8,25 % |
| 500.000 € | 60.000 € | 12 % |
| 750.000 € | 115.000 € | 15,33 % |
| 1.500.000 € | 266.000 € | 17,73 % |
300.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 84.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 11.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 84.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 300.000 € für die Eltern?
Ein Elternteil zahlt für 300.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 7,33 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?
Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.