Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 300.000 € für die Eltern?

Ein Elternteil zahlt für 300.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 7,33 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer22.000 €7,33 % von 300.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig200.000 €abgerundet
Es bleiben278.000 €11 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 200.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 22.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 11 % belastet. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 733 € Steuer. Mit 100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %. Unter „Nichte oder Neffe“ läge die Steuer bei 56.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 0 € fällig.

Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 20.350 € Steuer. Die Steuer entspricht 7,33 % des Betrags. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 56.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.

Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €11.000 €5,5 %
250.000 €16.500 €6,6 %
400.000 €33.000 €8,25 %
500.000 €60.000 €12 %
750.000 €115.000 €15,33 %
1.500.000 €266.000 €17,73 %

300.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €84.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €11.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €56.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €84.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 300.000 € für die Eltern?

Ein Elternteil zahlt für 300.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 7,33 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen