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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 200.000 € an die Eltern: So viel Steuer fällt an

Bei 200.000 € zahlt ein Elternteil 11.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer11.000 €5,5 % von 200.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig100.000 €abgerundet
Es bleiben189.000 €11 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 100.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 100.000 €. Mit 11 % auf 100.000 € errechnen sich 11.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Effektiv sind das 5,5 % des übertragenen Werts. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 11 % belastet. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 36.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 200.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Im Fall „Kind (auch Adoptivkind)“ ergäben sich 0 €.

Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 550 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Schwiegereltern“ 36.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 9.350 €.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 0 € frei
150.000 €3.500 €2,33 %
250.000 €16.500 €6,6 %
300.000 €22.000 €7,33 %
400.000 €33.000 €8,25 %
1.000.000 €171.000 €17,1 %

Wer zahlt bei 200.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €36.000 €
Geschwister (II)20.000 €36.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €36.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 200.000 €?

Bei 200.000 € zahlt ein Elternteil 11.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 100.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 200.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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