Rechenweg
Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Übrig bleiben 900.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 171.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 1.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,1 %. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 90.000 € fällig. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus.
Im Fall „Stiefeltern“ ergäben sich 294.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.710 € Steuer. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 294.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 168.150 €.
Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 500.000 € | 60.000 € | 12 % |
| 600.000 € | 75.000 € | 12,5 % |
| 750.000 € | 115.000 € | 15,33 % |
| 1.500.000 € | 266.000 € | 17,73 % |
| 2.000.000 € | 361.000 € | 18,05 % |
| 10.000.000 € | 2.277.000 € | 22,77 % |
1.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 294.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 294.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erbschaft von 1.000.000 € an die Eltern?
Bei 1.000.000 € zahlt ein Elternteil 171.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 900.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?
Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 1.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 900.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.