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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 1.000.000 € für die Eltern?

Bei 1.000.000 € zahlt ein Elternteil 171.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 900.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer171.000 €17,1 % von 1.000.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig900.000 €abgerundet
Es bleiben829.000 €19 % Steuersatz

Rechenweg

Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Übrig bleiben 900.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 171.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 1.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,1 %. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 90.000 € fällig. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus.

Im Fall „Stiefeltern“ ergäben sich 294.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.710 € Steuer. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 294.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 168.150 €.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
500.000 €60.000 €12 %
600.000 €75.000 €12,5 %
750.000 €115.000 €15,33 %
1.500.000 €266.000 €17,73 %
2.000.000 €361.000 €18,05 %
10.000.000 €2.277.000 €22,77 %

1.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €90.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €294.000 €
Geschwister (II)20.000 €294.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €294.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €294.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Erbschaft von 1.000.000 € an die Eltern?

Bei 1.000.000 € zahlt ein Elternteil 171.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 900.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 1.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 900.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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