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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 1.000.000 € für den Lebensgefährten?

Von 1.000.000 € gehen 294.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 706.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer294.000 €29,4 % von 1.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig980.000 €abgerundet
Es bleiben706.000 €30 % Steuersatz

So wird gerechnet

Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 980.000 €. Mit 30 % auf 980.000 € errechnen sich 294.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Mit Trauschein wären es 26.840 € statt 294.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.940 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 50 % greifen. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 289.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 90.000 € fällig.

Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,4 %. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 152.000 €.

Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt ab 6 Millionen € auf 50 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €69.000 €27,6 %
600.000 €174.000 €29 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Wer zahlt bei 1.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €152.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €26.840 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €90.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €294.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 1.000.000 € an den Lebensgefährten?

Von 1.000.000 € gehen 294.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 706.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 1.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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