So wird gerechnet
Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 980.000 €. Mit 30 % auf 980.000 € errechnen sich 294.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Mit Trauschein wären es 26.840 € statt 294.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.940 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 50 % greifen. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 289.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 90.000 € fällig.
Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,4 %. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 152.000 €.
Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt ab 6 Millionen € auf 50 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Wer zahlt bei 1.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 152.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 26.840 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 294.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Erbschaft von 1.000.000 € an den Lebensgefährten?
Von 1.000.000 € gehen 294.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 706.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 1.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.