Rechenweg
Für den Lebensgefährten gilt beim Erben die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 2.980.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 894.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.980 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,8 %. Für „Stiefkind“ wären es 494.000 €.
Mit Trauschein wären es 426.360 € statt 894.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 889.500 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 3.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 50 % greifen. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 426.360 € zu zahlen.
Ohne Testament erben Lebensgefährten gesetzlich gar nicht.
Mehr oder weniger als 3.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 39.000 € | 26 % |
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 4.785.000 € | 47,85 % |
3.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 532.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 551.000 € |
Worauf es hier ankommt
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 3.000.000 €?
894.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für den Lebensgefährten an: 2.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 3.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.