Rechenweg
Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 4.980.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 1.494.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Die Gruppe „Stiefkind“ käme bei gleichem Betrag auf 874.000 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 1.489.500 € Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 806.360 €.
Mit Trauschein wären es 806.360 € statt 1.494.000 €. Effektiv sind das 29,88 % des übertragenen Werts. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Mit 1.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 50 %.
Ohne Testament erben Lebensgefährten gesetzlich gar nicht.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 9.000 € | 18 % |
| 150.000 € | 39.000 € | 26 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 4.785.000 € | 47,85 % |
Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 931.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 931.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 5.000.000 €?
Bei 5.000.000 € zahlt der Lebensgefährte 1.494.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 4.980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an den Lebensgefährten steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.