Die Rechnung im Detail
Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 4.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 1.494.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 5.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Effektiv sind das 29,88 % des übertragenen Werts. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Unter „Schwiegereltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 874.000 € zu zahlen.
Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.988 €. Mit 1.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 1.489.500 €.
Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 806.360 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 912.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Worauf es hier ankommt
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 5.000.000 € an Geschwister?
1.494.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 5.000.000 € für Geschwister an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.