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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für Geschwister bei 5.000.000 €

1.494.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 5.000.000 € für Geschwister an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer1.494.000 €29,88 % von 5.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig4.980.000 €abgerundet
Es bleiben3.506.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 4.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 1.494.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 5.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Effektiv sind das 29,88 % des übertragenen Werts. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Unter „Schwiegereltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 874.000 € zu zahlen.

Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.988 €. Mit 1.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 1.489.500 €.

Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
300.000 €56.000 €18,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €806.360 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €912.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €874.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €1.494.000 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 5.000.000 € an Geschwister?

1.494.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 5.000.000 € für Geschwister an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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