Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Enkelkind bei 5.000.000 €

Bei 5.000.000 € zahlt ein Enkelkind 912.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 4.800.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer912.000 €18,24 % von 5.000.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig4.800.000 €abgerundet
Es bleiben4.088.000 €19 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Übrig bleiben 4.800.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 19 % auf 4.800.000 € errechnen sich 912.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 1.200.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Effektiv sind das 18,24 % des übertragenen Werts. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 1.494.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 909.150 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.824 €.

Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 874.000 €.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
500.000 €33.000 €6,6 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
2.000.000 €342.000 €17,1 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %
10.000.000 €2.254.000 €22,54 %

Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €806.360 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €931.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €874.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €1.494.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für ein Enkelkind?

Bei 5.000.000 € zahlt ein Enkelkind 912.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 4.800.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen