So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Übrig bleiben 4.800.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 19 % auf 4.800.000 € errechnen sich 912.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 1.200.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Effektiv sind das 18,24 % des übertragenen Werts. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 1.494.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 909.150 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.824 €.
Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 874.000 €.
Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 806.360 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 931.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für ein Enkelkind?
Bei 5.000.000 € zahlt ein Enkelkind 912.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 4.800.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.