Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.300.000 €. Mit 19 % auf 1.300.000 € errechnen sich 247.000 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 1.500.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.700.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Effektiv sind das 16,47 % des übertragenen Werts. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 209.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 209.000 € fällig. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.646 €.
Für „Schwiegereltern“ wären es 444.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 244.150 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet.
Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Mehr oder weniger als 1.500.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 750.000 € | 82.500 € | 11 % |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
Wer zahlt bei 1.500.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 266.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 444.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 1.500.000 € für ein Enkelkind?
Bei 1.500.000 € zahlt ein Enkelkind 247.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 1.300.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.300.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.