So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 550.000 €. Mit 15 % auf 550.000 € errechnen sich 82.500 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 11 %. Für „Stiefkind“ wären es 52.500 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.100 €.
Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 52.500 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 80.250 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 50.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 215.000 € fällig.
Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
750.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 52.500 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 115.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 115.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 219.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für ein Enkelkind?
82.500 € Erbschaftsteuer fallen bei 750.000 € für ein Enkelkind an: 550.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 15 %.
Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 550.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.