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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 750.000 € für ein Enkelkind?

82.500 € Erbschaftsteuer fallen bei 750.000 € für ein Enkelkind an: 550.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer82.500 €11 % von 750.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig550.000 €abgerundet
Es bleiben667.500 €15 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 550.000 €. Mit 15 % auf 550.000 € errechnen sich 82.500 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 11 %. Für „Stiefkind“ wären es 52.500 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.100 €.

Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 52.500 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 80.250 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 50.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 215.000 € fällig.

Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
500.000 €33.000 €6,6 %
600.000 €60.000 €10 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %

750.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €52.500 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €115.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €215.000 €
Urenkel (I)100.000 €115.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €219.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für ein Enkelkind?

82.500 € Erbschaftsteuer fallen bei 750.000 € für ein Enkelkind an: 550.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 15 %.

Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 550.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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