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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 150.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

150.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben150.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Ein Aufschlag von 150.000 € auf 300.000 € würde 11.000 € kosten. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 200.000 € schmälern. Genutzt sind damit 75 % des Freibetrags.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Unter „Eltern oder Großeltern“ läge die Steuer bei 3.500 €. Erst oberhalb von 200.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 26.000 € zu zahlen.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %

150.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €3.500 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €26.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €26.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 150.000 €?

150.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 200.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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