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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

150.000 € geerbt an ein Kind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 150.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben150.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 38 % aus. Selbst 300.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 400.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Für „Eltern oder Großeltern“ wären es 3.500 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.

Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 0 €. Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.

Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.

Mehr oder weniger als 150.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
1.500.000 €209.000 €13,93 %
10.000.000 €2.208.000 €22,08 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €26.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €26.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €39.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
  • Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 150.000 € für ein Kind?

Bei 150.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 150.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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