So wird gerechnet
Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 38 % aus. Selbst 300.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 400.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Für „Eltern oder Großeltern“ wären es 3.500 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 0 €. Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.
Mehr oder weniger als 150.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 10.000.000 € | 2.208.000 € | 22,08 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 39.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
- Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 150.000 € für ein Kind?
Bei 150.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?
Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 150.000 € besteuert?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.