So wird gerechnet
Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 25 % verbraucht. Weitere 250.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 400.000 € schmälern.
Was das Ergebnis bedeutet
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Urenkel“ wären es 0 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 0 €. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 300.000 €.
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.
Mehr oder weniger als 100.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 24.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 24.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
- Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 100.000 €?
100.000 € bleiben für ein Kind steuerfrei: Der Freibetrag von 400.000 € deckt den gesamten Betrag ab.
Ab welchem Betrag zahlt ein Kind Erbschaftsteuer?
Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?
Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 400.000 € ins Spiel.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.