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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Enkelkind bei 50.000 €

50.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben50.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Weitere 100.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 200.000 € schmälern. Genutzt sind damit 25 % des Freibetrags.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Unter „Stiefkind“ läge die Steuer bei 0 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschwister“ 4.500 €.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Mehr oder weniger als 50.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
500.000 €33.000 €6,6 %
10.000.000 €2.254.000 €22,54 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Schwiegereltern (II)20.000 €4.500 €
Schwiegerkind (II)20.000 €4.500 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 50.000 €?

50.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?

Ein Enkelkind kann 200.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 200.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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