So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Weitere 100.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 200.000 € schmälern. Genutzt sind damit 25 % des Freibetrags.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Unter „Stiefkind“ läge die Steuer bei 0 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschwister“ 4.500 €.
Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Mehr oder weniger als 50.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 0 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 4.500 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 50.000 €?
50.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.
Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?
Ein Enkelkind kann 200.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?
Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 200.000 € ins Spiel.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.