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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für die Eltern bei 50.000 €

Bei 50.000 € für die Eltern fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 100.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben50.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 100.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 100.000 € schmälern. Ein Aufschlag von 150.000 € auf 200.000 € würde 11.000 € kosten. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 50 % verbraucht.

So ist das Ergebnis zu lesen

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 0 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 4.500 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.

Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 9.000 €. Bis zu einem Betrag von 100.099 € bliebe es für die Eltern bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 0 € frei
150.000 €3.500 €2,33 %
250.000 €16.500 €6,6 %
600.000 €75.000 €12,5 %
3.000.000 €551.000 €18,37 %
10.000.000 €2.277.000 €22,77 %

50.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €4.500 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €4.500 €
Urenkel (I)100.000 €0 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 50.000 € an die Eltern?

Bei 50.000 € für die Eltern fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 100.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 100.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 50.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 100.000 € deckt 50.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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