Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für die Eltern, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 500.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 75.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 145.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Im Fall „Schwiegereltern“ ergäben sich 145.000 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 72.750 € Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 22.000 €.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Effektiv sind das 12,5 % des übertragenen Werts. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.250 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %.
Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.
Mehr oder weniger als 600.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 11.000 € | 5,5 % |
| 400.000 € | 33.000 € | 8,25 % |
| 500.000 € | 60.000 € | 12 % |
| 750.000 € | 115.000 € | 15,33 % |
| 1.000.000 € | 171.000 € | 17,1 % |
| 5.000.000 € | 931.000 € | 18,62 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 174.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erbschaft von 600.000 € an die Eltern?
Bei 600.000 € zahlt ein Elternteil 75.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 500.000 € mit 15 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 15 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 500.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.