Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

600.000 € geerbt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 600.000 € zahlt ein Elternteil 75.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 500.000 € mit 15 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer75.000 €12,5 % von 600.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig500.000 €abgerundet
Es bleiben525.000 €15 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für die Eltern, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 500.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 75.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 145.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Im Fall „Schwiegereltern“ ergäben sich 145.000 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 72.750 € Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 22.000 €.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Effektiv sind das 12,5 % des übertragenen Werts. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.250 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

Mehr oder weniger als 600.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €11.000 €5,5 %
400.000 €33.000 €8,25 %
500.000 €60.000 €12 %
750.000 €115.000 €15,33 %
1.000.000 €171.000 €17,1 %
5.000.000 €931.000 €18,62 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €174.000 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €145.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Erbschaft von 600.000 € an die Eltern?

Bei 600.000 € zahlt ein Elternteil 75.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 500.000 € mit 15 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 15 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 500.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen