Rechenweg
Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 580.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 145.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %. Effektiv sind das 24,17 % des übertragenen Werts. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 20.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Eltern oder Großeltern“, wären 75.000 € fällig.
Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 145.000 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 141.250 € Steuer. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.416 € Steuer. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus.
Halbgeschwister sind steuerlich gleichgestellt.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 60.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 75.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 22.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
- Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für Geschwister?
145.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 600.000 € für Geschwister an: 580.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 25 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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