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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

600.000 € geerbt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

145.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 600.000 € für Geschwister an: 580.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 25 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer145.000 €24,17 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben455.000 €25 % Steuersatz

Rechenweg

Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 580.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 145.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %. Effektiv sind das 24,17 % des übertragenen Werts. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 20.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Eltern oder Großeltern“, wären 75.000 € fällig.

Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 145.000 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 141.250 € Steuer. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.416 € Steuer. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus.

Halbgeschwister sind steuerlich gleichgestellt.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €60.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €145.000 €
Urenkel (I)100.000 €75.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €22.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für Geschwister?

145.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 600.000 € für Geschwister an: 580.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 25 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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