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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für eine Nichte oder einen Neffen bei 600.000 €

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 600.000 € genau 145.000 € Erbschaftsteuer, das sind 24,17 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer145.000 €24,17 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben455.000 €25 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 580.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 145.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Effektiv sind das 24,17 % des übertragenen Werts. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 145.000 € fällig. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 141.250 € Steuer. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %.

Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.416 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Mit 20.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %. Die Gruppe „Stiefkind“ käme bei gleichem Betrag auf 22.000 €.

Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €145.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 600.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 600.000 € genau 145.000 € Erbschaftsteuer, das sind 24,17 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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