So wird gerechnet
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 580.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 145.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Effektiv sind das 24,17 % des übertragenen Werts. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 145.000 € fällig. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 141.250 € Steuer. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %.
Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.416 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Mit 20.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %. Die Gruppe „Stiefkind“ käme bei gleichem Betrag auf 22.000 €.
Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 145.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 600.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 600.000 € genau 145.000 € Erbschaftsteuer, das sind 24,17 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.