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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Ehepartner bei 600.000 €

600.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben600.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Selbst 700.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 79 % verbraucht.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Bis zu einem Betrag von 756.099 € bliebe es für den Ehepartner bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %. Im Fall „Schwiegereltern“ ergäben sich 145.000 €.

Ohne Versorgungsfreibetrag, etwa wenn eine hohe Witwenrente ihn vollständig aufzehrt, läge die Steuer bei 11.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 22.000 € fällig.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 606.000 € frei
400.000 €0 €noch 356.000 € frei
500.000 €0 €noch 256.000 € frei
750.000 €0 €noch 6.000 € frei
1.000.000 €26.840 €2,68 %
1.500.000 €141.360 €9,42 %

600.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €174.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €145.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €145.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €145.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für den Ehepartner?

600.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 756.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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