So wird gerechnet
Ein Kind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 200.000 €. Mit 11 % auf 200.000 € errechnen sich 22.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 11 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 3,67 %. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Für „Geschwister“ wären es 145.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 366 €.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefeltern“ wären für denselben Betrag 145.000 € zu zahlen. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 18.623 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 15 %, gemildert durch den Härteausgleich. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 20.350 € Steuer.
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 750.000 € | 52.500 € | 7 % |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 3.000.000 € | 494.000 € | 16,47 % |
Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 60.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 174.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 174.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für ein Kind?
Ein Kind zahlt für 600.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 3,67 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 400.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.