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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

600.000 € geerbt an ein Enkelkind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Ein Enkelkind zahlt für 600.000 € genau 60.000 € Erbschaftsteuer, das sind 10 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer60.000 €10 % von 600.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig400.000 €abgerundet
Es bleiben540.000 €15 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 400.000 €. Der Satz von 15 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 60.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 22.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 15 % belastet.

Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 57.750 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Geschwister“, wären 145.000 € fällig. Die Steuer entspricht 10 % des Betrags. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 22.000 €.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
750.000 €82.500 €11 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %

Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €145.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €75.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €22.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €145.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 600.000 €?

Ein Enkelkind zahlt für 600.000 € genau 60.000 € Erbschaftsteuer, das sind 10 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 15 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 400.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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