Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 800.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 152.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Für „Schwiegereltern“ wären es 294.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 90.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 149.150 €.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 26.840 € zu zahlen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.520 €. Die Steuer entspricht 15,2 % des Betrags.
Ist dieser Elternteil bereits verstorben, rückt das Enkelkind auf und erhält wie ein Kind 400.000 €.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 750.000 € | 82.500 € | 11 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
1.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 171.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 1.000.000 €?
Bei 1.000.000 € zahlt ein Enkelkind 152.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 800.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.