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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 1.000.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

Bei 1.000.000 € zahlt ein Enkelkind 152.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 800.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer152.000 €15,2 % von 1.000.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig800.000 €abgerundet
Es bleiben848.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 800.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 152.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Für „Schwiegereltern“ wären es 294.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 90.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 149.150 €.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 26.840 € zu zahlen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.520 €. Die Steuer entspricht 15,2 % des Betrags.

Ist dieser Elternteil bereits verstorben, rückt das Enkelkind auf und erhält wie ein Kind 400.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €60.000 €10 %
750.000 €82.500 €11 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
2.000.000 €342.000 €17,1 %

1.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €90.000 €
Geschwister (II)20.000 €294.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Stiefkind (I)400.000 €90.000 €
Urenkel (I)100.000 €171.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 1.000.000 €?

Bei 1.000.000 € zahlt ein Enkelkind 152.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 800.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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