Die Rechnung im Detail
Ein Geschwisterkind gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 294.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.940 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Effektiv sind das 29,4 % des übertragenen Werts. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 289.500 €.
Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ 171.000 €. Für „Schwiegerkind“ wären es 294.000 €.
Halbgeschwister sind steuerlich gleichgestellt.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 171.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 294.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 1.000.000 € für Geschwister?
Bei 1.000.000 € zahlt ein Geschwisterkind 294.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?
Ein Geschwisterkind kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.