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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 1.000.000 € für Geschwister?

Bei 1.000.000 € zahlt ein Geschwisterkind 294.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 980.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer294.000 €29,4 % von 1.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig980.000 €abgerundet
Es bleiben706.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Geschwisterkind gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 294.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.940 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Effektiv sind das 29,4 % des übertragenen Werts. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 289.500 €.

Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ 171.000 €. Für „Schwiegerkind“ wären es 294.000 €.

Halbgeschwister sind steuerlich gleichgestellt.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
200.000 €36.000 €18 %
600.000 €145.000 €24,17 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €90.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €171.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €294.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €294.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 1.000.000 € für Geschwister?

Bei 1.000.000 € zahlt ein Geschwisterkind 294.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Ein Geschwisterkind kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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