Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 1.480.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 444.000 €.
Einordnung
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Effektiv sind das 29,6 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.520.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegerkind“, wären 444.000 € fällig.
In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 247.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 439.500 € Steuer.
Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.
Andere Beträge für Geschwister
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 141.360 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 247.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 444.000 € |
Worauf es hier ankommt
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 1.500.000 €?
Von 1.500.000 € gehen 444.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.056.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.