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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 1.500.000 € für Geschwister?

Von 1.500.000 € gehen 444.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.056.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer444.000 €29,6 % von 1.500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig1.480.000 €abgerundet
Es bleiben1.056.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 1.480.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 444.000 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Effektiv sind das 29,6 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.520.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegerkind“, wären 444.000 € fällig.

In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 247.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 439.500 € Steuer.

Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.

Andere Beträge für Geschwister

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €141.360 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €247.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €209.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €209.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €444.000 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 1.500.000 €?

Von 1.500.000 € gehen 444.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.056.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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