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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 250.000 € an Geschwister: So viel Steuer fällt an

Bei 250.000 € zahlt ein Geschwisterkind 46.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 230.000 € mit 20 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer46.000 €18,4 % von 250.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig230.000 €abgerundet
Es bleiben204.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 230.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 46.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.840 € Steuer. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 43.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 46.000 €.

Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 20 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18,4 %. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 70.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 25 % greifen. Die Gruppe „Eltern oder Großeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 16.500 €.

Ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 €, die Steuersätze beginnen bei 15 % und reichen bis 43 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
750.000 €215.000 €28,67 %

250.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €16.500 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €69.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €46.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 250.000 €?

Bei 250.000 € zahlt ein Geschwisterkind 46.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 230.000 € mit 20 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 250.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 230.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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