Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

300.000 € geerbt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 300.000 € gehen 56.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 244.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer56.000 €18,67 % von 300.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig280.000 €abgerundet
Es bleiben244.000 €20 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 280.000 €. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 56.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.866 € Steuer. Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 53.000 €.

Im Fall „Stiefkind“ ergäben sich 0 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 20.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18,67 %. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig.

Halbgeschwister sind steuerlich gleichgestellt.

Mehr oder weniger als 300.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €56.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €22.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €56.000 €
Urenkel (I)100.000 €22.000 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 300.000 € für Geschwister?

Von 300.000 € gehen 56.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 244.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen