Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 120.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 30 %, gemildert durch den Härteausgleich. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.400 € Steuer. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24 %. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 116.250 €. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 33.000 €.
Halbgeschwister sind steuerlich gleichgestellt.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 60.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 11.000 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 120.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 500.000 €?
Bei 500.000 € zahlt ein Geschwisterkind 120.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 480.000 € mit 25 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.