Die Rechnung im Detail
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 120.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24 %. Im Fall „Kind (auch Adoptivkind)“ ergäben sich 11.000 €. Mit 120.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 116.250 €.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 144.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.400 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar.
Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.
Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 500.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 33.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 60.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 11.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 11.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 500.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 500.000 € genau 120.000 € Erbschaftsteuer, das sind 24 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.