Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 80.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 20 % auf 80.000 € errechnen sich 13.750 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 16.000 € werden nur 13.750 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 75.000 € nur wenig übersteigt.
So ist das Ergebnis zu lesen
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 220.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 25 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 9.750 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.375 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet.
Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Effektiv sind das 13,75 % des übertragenen Werts. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 13.750 €.
Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 0 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 13.750 € |
Worauf es hier ankommt
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 100.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?
Bei 100.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 13.750 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 80.000 € mit 20 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 100.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.