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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 100.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Bei 100.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 13.750 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 80.000 € mit 20 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer13.750 €13,75 % von 100.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig80.000 €abgerundet
Es bleiben86.250 €Härteausgleich angewendet

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 80.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 20 % auf 80.000 € errechnen sich 13.750 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 16.000 € werden nur 13.750 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 75.000 € nur wenig übersteigt.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 220.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 25 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 9.750 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.375 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet.

Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Effektiv sind das 13,75 % des übertragenen Werts. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 13.750 €.

Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €13.750 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €13.750 €

Worauf es hier ankommt

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 100.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Bei 100.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 13.750 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 80.000 € mit 20 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 100.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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