Die Rechnung im Detail
Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Selbst 750.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 66 % aus.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 500.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 120.000 €. Erst oberhalb von 756.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.
Die Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ käme bei gleichem Betrag auf 144.000 €.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 606.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 506.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 456.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 356.000 € frei |
| 600.000 € | 0 € | noch 156.000 € frei |
| 750.000 € | 0 € | noch 6.000 € frei |
500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 11.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 60.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 11.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 11.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 500.000 € für den Ehepartner?
Keine Erbschaftsteuer: 500.000 € liegen für den Ehepartner unter dem Freibetrag von 756.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?
Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.