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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Ehepartner bei 250.000 €

250.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben250.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 500.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 33 % verbraucht. Auch mit weiteren 250.000 €, also insgesamt 500.000 €, bliebe alles steuerfrei.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 0 € fällig. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 506.000 €.

Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 0 €.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 706.000 € frei
150.000 €0 €noch 606.000 € frei
200.000 €0 €noch 556.000 € frei
300.000 €0 €noch 456.000 € frei
400.000 €0 €noch 356.000 € frei
3.000.000 €426.360 €14,21 %

250.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €46.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €16.500 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €3.500 €
Schwiegereltern (II)20.000 €46.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €69.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Ehepartner bei 250.000 €?

250.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?

Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 250.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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