So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 500.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 33 % verbraucht. Auch mit weiteren 250.000 €, also insgesamt 500.000 €, bliebe alles steuerfrei.
So ist das Ergebnis zu lesen
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 0 € fällig. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 506.000 €.
Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 0 €.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 706.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 606.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 556.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 456.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 356.000 € frei |
| 3.000.000 € | 426.360 € | 14,21 % |
250.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 46.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 16.500 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 3.500 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 46.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 69.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Ehepartner bei 250.000 €?
250.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?
Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 250.000 € besteuert?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.