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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

750.000 € geerbt an den Ehepartner: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 750.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben750.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Der Ehepartner gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 99 % aus. Kämen weitere 250.000 € hinzu, also insgesamt 1.000.000 €, wären 26.840 € Steuer fällig. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 500.000 € stünde dann voll zur Verfügung.

Was das Ergebnis bedeutet

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ohne Versorgungsfreibetrag, etwa wenn eine hohe Witwenrente ihn vollständig aufzehrt, läge die Steuer bei 27.500 €. Bis zu einem Betrag von 756.099 € bliebe es für den Ehepartner bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Geschwister“ wären für denselben Betrag 215.000 € zu zahlen. Im Fall „Freunde, Patenkind und andere“ ergäben sich 219.000 €.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Andere Beträge für den Ehepartner

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 656.000 € frei
250.000 €0 €noch 506.000 € frei
500.000 €0 €noch 256.000 € frei
600.000 €0 €noch 156.000 € frei
1.000.000 €26.840 €2,68 %
1.500.000 €141.360 €9,42 %

750.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €82.500 €
Geschwister (II)20.000 €215.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €52.500 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €215.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €215.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für den Ehepartner?

Bei 750.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 756.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 750.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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