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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 750.000 € an ein Kind: So viel Steuer fällt an

Ein Kind zahlt für 750.000 € genau 52.500 € Erbschaftsteuer, das sind 7 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer52.500 €7 % von 750.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig350.000 €abgerundet
Es bleiben697.500 €15 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Kind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 350.000 €. Der Satz von 15 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 52.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 250.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 700 € Steuer. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 50.250 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 52.500 € fällig.

Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 215.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 7 %. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 42.650 €.

Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
500.000 €11.000 €2,2 %
600.000 €22.000 €3,67 %
1.000.000 €90.000 €9 %
1.500.000 €209.000 €13,93 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %

750.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €219.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €115.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €52.500 €
Stiefkind (I)400.000 €52.500 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für ein Kind?

Ein Kind zahlt für 750.000 € genau 52.500 € Erbschaftsteuer, das sind 7 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 15 %.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 750.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 350.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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