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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

2.000.000 € geerbt an ein Enkelkind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 2.000.000 € zahlt ein Enkelkind 342.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 1.800.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer342.000 €17,1 % von 2.000.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig1.800.000 €abgerundet
Es bleiben1.658.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.800.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 342.000 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.710 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 339.150 €. Die Steuer entspricht 17,1 % des Betrags. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet.

Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 594.000 € fällig. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 304.000 €. Unter „Eltern oder Großeltern“ läge die Steuer bei 361.000 €.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €0 €noch 0 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %
5.000.000 €912.000 €18,24 %

Wer zahlt bei 2.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €236.360 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €594.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €361.000 €
Urenkel (I)100.000 €361.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €594.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 2.000.000 €?

Bei 2.000.000 € zahlt ein Enkelkind 342.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 1.800.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.

Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?

Ein Enkelkind kann 200.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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