Die Rechnung im Detail
Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.800.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 342.000 €.
Einordnung
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.710 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 339.150 €. Die Steuer entspricht 17,1 % des Betrags. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet.
Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 594.000 € fällig. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 304.000 €. Unter „Eltern oder Großeltern“ läge die Steuer bei 361.000 €.
Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
Wer zahlt bei 2.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 236.360 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 361.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 361.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 594.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 2.000.000 €?
Bei 2.000.000 € zahlt ein Enkelkind 342.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 1.800.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?
Ein Enkelkind kann 200.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.