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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

2.000.000 € geerbt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 2.000.000 € zahlt ein Elternteil 361.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 1.900.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer361.000 €18,05 % von 2.000.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig1.900.000 €abgerundet
Es bleiben1.639.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Davon bleiben 100.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 1.900.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 361.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Die Steuer entspricht 18,05 % des Betrags. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.805 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 304.000 € zu zahlen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 358.150 €. Die Gruppe „Geschwister“ käme bei gleichem Betrag auf 594.000 €.

In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.100.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 594.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer.

Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €11.000 €5,5 %
600.000 €75.000 €12,5 %
1.000.000 €171.000 €17,1 %
1.500.000 €266.000 €17,73 %
3.000.000 €551.000 €18,37 %
5.000.000 €931.000 €18,62 %

2.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €236.360 €
Geschwister (II)20.000 €594.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €342.000 €
Urenkel (I)100.000 €361.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €594.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 2.000.000 €?

Bei 2.000.000 € zahlt ein Elternteil 361.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 1.900.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.900.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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