Rechenweg
Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 2.800.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 532.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 3.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.773 € Steuer. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 494.000 €. Die Steuer entspricht 17,73 % des Betrags. Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 494.000 €. Mit 3.200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %.
In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 529.150 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Schwiegerkind“ 894.000 €.
Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 426.360 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 894.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 551.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 894.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 3.000.000 € für ein Enkelkind?
532.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für ein Enkelkind an: 2.800.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.