Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Enkelkind bei 3.000.000 €

532.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für ein Enkelkind an: 2.800.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer532.000 €17,73 % von 3.000.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig2.800.000 €abgerundet
Es bleiben2.468.000 €19 % Steuersatz

Rechenweg

Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 2.800.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 532.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 3.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.773 € Steuer. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 494.000 €. Die Steuer entspricht 17,73 % des Betrags. Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 494.000 €. Mit 3.200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %.

In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 529.150 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Schwiegerkind“ 894.000 €.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %
2.000.000 €342.000 €17,1 %
5.000.000 €912.000 €18,24 %
10.000.000 €2.254.000 €22,54 %

Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €426.360 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €894.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €551.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €494.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €894.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 3.000.000 € für ein Enkelkind?

532.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für ein Enkelkind an: 2.800.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 2.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Hohe Steuer im Rechner? Lass es prüfen

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen