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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Lebensgefährten bei 150.000 €

39.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 150.000 € für den Lebensgefährten an: 130.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer39.000 €26 % von 150.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig130.000 €abgerundet
Es bleiben111.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 130.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 39.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Unter „Nichte oder Neffe“ läge die Steuer bei 26.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 26 %. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 34.500 €.

Mit Trauschein wären es 0 € statt 39.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.600 €.

Unverheiratete Partner gehören unabhängig von der Dauer der Beziehung zur Steuerklasse III.

Mehr oder weniger als 150.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €9.000 €18 %
100.000 €24.000 €24 %
200.000 €54.000 €27 %
250.000 €69.000 €27,6 %
400.000 €114.000 €28,5 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %

150.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €26.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €39.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
  • Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 150.000 €?

39.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 150.000 € für den Lebensgefährten an: 130.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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