Die Rechnung im Detail
Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 130.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 39.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Unter „Nichte oder Neffe“ läge die Steuer bei 26.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 26 %. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 34.500 €.
Mit Trauschein wären es 0 € statt 39.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.600 €.
Unverheiratete Partner gehören unabhängig von der Dauer der Beziehung zur Steuerklasse III.
Mehr oder weniger als 150.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 9.000 € | 18 % |
| 100.000 € | 24.000 € | 24 % |
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 400.000 € | 114.000 € | 28,5 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
150.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 39.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 150.000 €?
39.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 150.000 € für den Lebensgefährten an: 130.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.