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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Lebensgefährten bei 50.000 €

Der Lebensgefährte zahlt für 50.000 € genau 9.000 € Erbschaftsteuer, das sind 18 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer9.000 €18 % von 50.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig30.000 €abgerundet
Es bleiben41.000 €30 % Steuersatz

So wird gerechnet

Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 30.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 9.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Effektiv sind das 18 % des übertragenen Werts. Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefkind“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Für „Stiefeltern“ wären es 4.500 €.

Nur ein kleiner Teil des Betrags liegt über dem Freibetrag. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 4.500 € Steuer. Mit Trauschein wären es 0 € statt 9.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.800 €.

Unverheiratete Partner gehören unabhängig von der Dauer der Beziehung zur Steuerklasse III.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €24.000 €24 %
150.000 €39.000 €26 %
400.000 €114.000 €28,5 %
600.000 €174.000 €29 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %

50.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €4.500 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €4.500 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
  • Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 50.000 € an den Lebensgefährten?

Der Lebensgefährte zahlt für 50.000 € genau 9.000 € Erbschaftsteuer, das sind 18 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 50.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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