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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

1.500.000 € geerbt an den Lebensgefährten: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 1.500.000 € gehen 444.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.056.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer444.000 €29,6 % von 1.500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig1.480.000 €abgerundet
Es bleiben1.056.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,6 %. Mit 4.520.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 50 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Eltern oder Großeltern“, wären 266.000 € fällig. Die Gruppe „Schwiegerkind“ käme bei gleichem Betrag auf 444.000 €.

Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 439.500 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Mit Trauschein wären es 141.360 € statt 444.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.960 € Steuer.

Ohne Testament erben Lebensgefährten gesetzlich gar nicht.

Andere Beträge für den Lebensgefährten

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €54.000 €27 %
250.000 €69.000 €27,6 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

1.500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €444.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €141.360 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €266.000 €
Stiefkind (I)400.000 €209.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €444.000 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 1.500.000 € für den Lebensgefährten?

Von 1.500.000 € gehen 444.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.056.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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