Die Rechnung im Detail
Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,6 %. Mit 4.520.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 50 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Eltern oder Großeltern“, wären 266.000 € fällig. Die Gruppe „Schwiegerkind“ käme bei gleichem Betrag auf 444.000 €.
Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 439.500 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Mit Trauschein wären es 141.360 € statt 444.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.960 € Steuer.
Ohne Testament erben Lebensgefährten gesetzlich gar nicht.
Andere Beträge für den Lebensgefährten
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
1.500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 141.360 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 266.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 444.000 € |
Worauf es hier ankommt
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 1.500.000 € für den Lebensgefährten?
Von 1.500.000 € gehen 444.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.056.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.