Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 1.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 594.000 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 2.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Mit Trauschein wären es 236.360 € statt 594.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,7 %. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 50 % greifen.
Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.970 € Steuer. Für „Kind (auch Adoptivkind)“ wären es 304.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ 361.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 589.500 €.
Unverheiratete Partner gehören unabhängig von der Dauer der Beziehung zur Steuerklasse III.
Mehr oder weniger als 2.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 300.000 € | 84.000 € | 28 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
2.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 361.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 304.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 2.000.000 € für den Lebensgefährten?
Der Lebensgefährte zahlt für 2.000.000 € genau 594.000 € Erbschaftsteuer, das sind 29,7 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Erbschaftsteuer?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.