So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Übrig bleiben 1.600.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 304.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.400.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 298.167 €. Die Steuer entspricht 15,2 % des Betrags. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.520 €.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 594.000 € fällig. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 342.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 301.150 €. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam.
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.
Mehr oder weniger als 2.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 3.000.000 € | 494.000 € | 16,47 % |
| 5.000.000 € | 874.000 € | 17,48 % |
Wer zahlt bei 2.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 594.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 342.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 594.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
- Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 2.000.000 € für ein Kind?
Bei 2.000.000 € zahlt ein Kind 304.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 400.000 € werden 1.600.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.