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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Kind bei 2.000.000 €

Bei 2.000.000 € zahlt ein Kind 304.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 400.000 € werden 1.600.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer304.000 €15,2 % von 2.000.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig1.600.000 €abgerundet
Es bleiben1.696.000 €19 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Übrig bleiben 1.600.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 304.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.400.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 298.167 €. Die Steuer entspricht 15,2 % des Betrags. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.520 €.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 594.000 € fällig. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 342.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 301.150 €. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam.

Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.

Mehr oder weniger als 2.000.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
1.000.000 €90.000 €9 %
1.500.000 €209.000 €13,93 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %
5.000.000 €874.000 €17,48 %

Wer zahlt bei 2.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €594.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €594.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €342.000 €
Stiefkind (I)400.000 €304.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €594.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 2.000.000 € für ein Kind?

Bei 2.000.000 € zahlt ein Kind 304.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 400.000 € werden 1.600.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 2.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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