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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Kind bei 5.000.000 €

Von 5.000.000 € gehen 874.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 4.126.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer874.000 €17,48 % von 5.000.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig4.600.000 €abgerundet
Es bleiben4.126.000 €19 % Steuersatz

Rechenweg

Ein Kind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 4.600.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 874.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 868.167 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.748 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 912.000 €. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam.

Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 871.150 €. Die Steuer entspricht 17,48 % des Betrags. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.400.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Im Fall „Schwiegereltern“ ergäben sich 1.494.000 €.

Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.

Andere Beträge für ein Kind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
2.000.000 €304.000 €15,2 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %
10.000.000 €2.208.000 €22,08 %

5.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €1.494.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €931.000 €
Geschwister (II)20.000 €1.494.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €874.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 5.000.000 €?

Von 5.000.000 € gehen 874.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 4.126.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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