So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 9.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 50 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 4.785.000 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 4.990.000 € werden nur 4.785.000 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 6.000.000 € nur wenig übersteigt.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 2.208.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 4.785 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 4.773.750 € Steuer.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 2.208.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 75 %. Mit Trauschein wären es 2.126.120 € statt 4.785.000 €. Die Steuer entspricht 47,85 % des Betrags.
Mit einer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft ändert sich beides grundlegend: 500.000 € Freibetrag, Versorgungsfreibetrag und Sätze ab 7 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 400.000 € | 114.000 € | 28,5 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Wer zahlt bei 10.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 2.254.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 2.126.120 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erbschaft von 10.000.000 € an den Lebensgefährten?
Der Lebensgefährte zahlt für 10.000.000 € genau 4.785.000 € Erbschaftsteuer, das sind 47,85 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 50 % mit Härteausgleich.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 10.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.980.000 € liegt in der Stufe mit 50 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 4.785.000 €.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.