Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 10.000.000 € für den Ehepartner?

Bei 10.000.000 € zahlt der Ehepartner 2.126.120 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 756.000 € werden 9.244.000 € mit 23 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer2.126.120 €21,26 % von 10.000.000 €
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig9.244.000 €abgerundet
Es bleiben7.873.880 €23 % Steuersatz

Rechenweg

Der Ehepartner gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 9.244.000 €. Mit 23 % auf 9.244.000 € errechnen sich 2.126.120 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 23 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 21,26 %. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Mit 3.756.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 13.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 27 %. Ohne Versorgungsfreibetrag, etwa wenn eine hohe Witwenrente ihn vollständig aufzehrt, läge die Steuer bei 2.185.000 €.

Im Fall „Freunde, Patenkind und andere“ ergäben sich 4.785.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 2.122.670 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegereltern“ wären für denselben Betrag 3.493.000 € zu zahlen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.126 € Steuer.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Andere Beträge für den Ehepartner

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 656.000 € frei
200.000 €0 €noch 556.000 € frei
600.000 €0 €noch 156.000 € frei
2.000.000 €236.360 €11,82 %
3.000.000 €426.360 €14,21 %
5.000.000 €806.360 €16,13 %

10.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €2.277.000 €
Geschwister (II)20.000 €3.493.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €2.254.000 €
Urenkel (I)100.000 €2.277.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €3.493.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 10.000.000 € für den Ehepartner?

Bei 10.000.000 € zahlt der Ehepartner 2.126.120 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 756.000 € werden 9.244.000 € mit 23 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 756.000 €, Satz 23 %.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 10.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 9.244.000 € liegt in der Stufe mit 23 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen