Rechenweg
Der Ehepartner gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 9.244.000 €. Mit 23 % auf 9.244.000 € errechnen sich 2.126.120 €.
Einordnung
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 23 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 21,26 %. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Mit 3.756.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 13.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 27 %. Ohne Versorgungsfreibetrag, etwa wenn eine hohe Witwenrente ihn vollständig aufzehrt, läge die Steuer bei 2.185.000 €.
Im Fall „Freunde, Patenkind und andere“ ergäben sich 4.785.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 2.122.670 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegereltern“ wären für denselben Betrag 3.493.000 € zu zahlen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.126 € Steuer.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Andere Beträge für den Ehepartner
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 656.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 556.000 € frei |
| 600.000 € | 0 € | noch 156.000 € frei |
| 2.000.000 € | 236.360 € | 11,82 % |
| 3.000.000 € | 426.360 € | 14,21 % |
| 5.000.000 € | 806.360 € | 16,13 % |
10.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 2.277.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 2.254.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 2.277.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 10.000.000 € für den Ehepartner?
Bei 10.000.000 € zahlt der Ehepartner 2.126.120 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 756.000 € werden 9.244.000 € mit 23 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 756.000 €, Satz 23 %.
Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?
Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 10.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.244.000 € liegt in der Stufe mit 23 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.