So wird gerechnet
Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 400.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 75 % verbraucht. Bei zusätzlichen 150.000 € (zusammen 450.000 €) läge die Steuer bei 3.500 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.
Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 100.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“, wären 11.000 € fällig.
Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.
Mehr oder weniger als 300.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 3.000.000 € | 494.000 € | 16,47 % |
Wer zahlt bei 300.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 22.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 22.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 56.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
- Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 300.000 € für ein Kind?
Keine Erbschaftsteuer: 300.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt ein Kind Erbschaftsteuer?
Die Grenze liegt bei 400.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.