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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 300.000 € für ein Kind?

Keine Erbschaftsteuer: 300.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben300.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 400.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 75 % verbraucht. Bei zusätzlichen 150.000 € (zusammen 450.000 €) läge die Steuer bei 3.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.

Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 100.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“, wären 11.000 € fällig.

Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.

Mehr oder weniger als 300.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
500.000 €11.000 €2,2 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %

Wer zahlt bei 300.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €22.000 €
Urenkel (I)100.000 €22.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €56.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
  • Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 300.000 € für ein Kind?

Keine Erbschaftsteuer: 300.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt ein Kind Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 400.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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